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Informationen über Feuerlöscher

1)Grundlagen:

Feuerlöscher sind wirksame Hilfsmittel zur Bekämpfung von Klein- oder Entstehungsbränden. Viele Brand- und Personenschäden könnten durch den schnellen Einsatz von Feuerlöschern verhindert werden. Fachleute gehen davon aus, dass sich 90 % aller Brände, bei rechtzeitiger Entdeckung, mit Feuerlöschern erfolgreich bekämpfen lassen. Die Bereitstellung solcher Löschgeräte erhöht die Sicherheit und ist deshalb empfehlenswert, jedoch nur beim Betrieb von Öl-Feuerungsanlagen zwingend vorgeschrieben ist (s. Juristisches).

2) Stand der Technik:

Derzeit kommen Löscher nach derDIN EN 3und der mittlerweile zurückgezogenenDIN 14406 (gültig bis 31.03.1991)zum Einsatz. Die Ablösung der DIN 14406 durch die Europanorm DIN EN 3 bedeutet jedoch nicht, dass Löscher nach der alten Norm nicht mehr verwendet oder verkauft werden dürfen. Neue Löscher werden in der Regel nur noch nach der Europanorm hergestellt. Alle Feuerlöscher die in Deutschland verwendet werden, benötigen eine Zulassungs- bzw. Anerkennungskennzeichnung. Diese besteht aus einer Nummer, sowie der entsprechenden Norm, also - "DIN 14406" oder "DIN EN 3"; sie muss auf dem Löscher aufgedruckt sein.

3)Juristisches:

Mit der Novellierung der Feuerungsverordnung (FeuVO) entfiel die Vorhaltepflicht für Feuerlöscher in Privathaushalten aufgrund einer Rechtsnorm komplett.
Natürlich ist es nach wie vor ratsam, einen Löscher bereitzuhalten um Entstehungsbrände einzudämmen oder gar zu löschen. Jedoch muß dies nun kein Pulverlöscher sein.

Die Haushalte sollten sich Gedanken über die Anschaffung eines Wasser- oder Schaumlöschers machen. Zwar sind diese i. allg. etwas teurer, wie jedoch weiter unten besprochen besitzen diese Löschmittel gegenüber Pulver gewisse Vorteile.

Feuerlöscher, deren Bereithaltung durch sonstige Vorschriften oder Auflagen (BG, Versicherung o.ä.) zwingend vorgegeben sind, sind vom Besitzer in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Auch freiwillig beschaffte Feuerlöscher sollten regelmäßig geprüft werden. Nur so ist ihre Funktion im Einzelfall gewährleistet.

4)Brandklassen:

 

Brandklasse A

Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen
z.B.: Holz, Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen

   
 

Brandklasse B

Brände von flüssigen oder flüssig werdenen Stoffen
z.B.: Benzin, Öle, Fette, Harze, Teer, Wachse, Äther, Alkohole, Kunststoffe

   
 

Brandklasse C

Brände von Gasen
z.B.: Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas

   
 

Brandklasse D

Brände von Metallen
z.B.: Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium, Kalium oder deren Legierungen

   

%

Brandklasse E

Frühere Bezeichnung für Elektrische Anlagen (wenn dies noch auf dem Löscher steht, sollte man sich bei Gelegenheit mit dem Gedanken vertraut machen, das „Schätzchen“ einem Museum zu spenden und sich ein aktuelleres Modell zuzulegen)

 

Brandklasse F

Fettbrände
Speziell für Brände von Ölen und Fetten

   

5)Löschmittel und deren Wirkung:

Wasser
Wasser ist für Feststoffbrände eigentlich das Löschmittel der Wahl. Es ist ungiftig, in großer Menge leicht erhältlich, hat ein sehr großes Wärmebindungsvermögen, hohe Netzfähigkeit, sensorisch neutral (Geruch/Geschmack), ist unkompliziert einzusetzen und die Feuerwehr nimmt's ja schließlich auch :-)
Neben all den Vorteilen hat Wasser natürlich auch einige Nachteile, wie z. B. Gewicht oder thermische Eigenschaften, die z.B. im Winter für eingeschränkte Fahrstabilität sorgen. Natürlich ist es auch nicht für alle Brandklassen geeignet, dies dürfte auch jedem klar sein, der schon einmal die Demonstration einer Fettexplosion miterlebt hat. Ebenfalls kontraindiziert ist Wasser bei Kaminbrand, Leichtmetallbrand oder div. Chemikalien.
Hauptlöschwirkung ist das Kühlen, d.h. die Temperatur des Brandobjekt wird durch das Wasser aufgrund dessen hoher Wärmekapazität gesenkt, und wenn diese dann unter der Zündtemperatur ist, kann das Objekt nicht weiter brennen.

BC-Pulver
Es gibt hauptsächlich 2 Arten von BC-Pulver, dies sind NaHCO3bzw. KHCO3/ K2SO4
Die Hauptlöschwirkung ist die Erstickung, das Pulver "drängt" sich (vereinfacht dargestellt) zwischen den brennbaren Stoff und Sauerstoff und verhindert so die Reaktion zwischen den Molekülen.
Vorteile sind u.A. die hohe Löschwirkung und die Einsatzfähigkeit in elektrischen Anlagen (s.u.), jedoch haben alle Pulverlöscher einen riesigenNachteil: durch die extrem kleine Partikelgröße des Pulvers kann (und wird!) dieses in alle noch so kleinen Ritzen und Fugen eindringen und absetzen. Man kann davon ausgehen, dass wenn ein Pulverlöscher in einem Raum ausgelöst wurde, sogar bei regelmäßiger Reinigung auch nach 5 oder mehr Jahren noch Pulverreste gefunden werden. Die Löschpulver sindnicht gesundheitsgefährdend, jedoch stellt sich beim Einatmen dir Pulverwolke ein salziger Geschmack und trockenem Nasen-Rachenraum ein. Dieser Feuchtigkeitsentzug führt u.U. zu Hustenreiz.

ABC-Pulver
Das ABC-Pulver ist ein Gemisch der folgenden Chemikalien (NH4)3PO4/ (NH4)2SO4/ BaSO4
Hauptunterschied zwischen BC- und ABC-Pulver ist, dass das ABC-Pulver auch für Feststoffbrände geeignet ist. Die Phosphat-Anteile schmelzen und bewirken einen glasigen Überzug auf der Oberfläche des Feststoffs, so dass auf diese Weise die Sauerstoff-Zufuhr unterbunden wird.
Beim Einsatz in elektrischen Anlagen ist darauf zu achten, dass der Löscher nicht über 1000 V eingesetzt werden darf, da das Pulver einen (wenn auch schlechten) Leiter darstellt.
ImPrinzip ist das ABC-Pulver dem BC-Pulver bezüglich Vor- und Nachteilen sehr ähnlich. Durch die "Leitfähigkeit" des Pulvers hat das ABC-Pulver noch den zusätzlichen Nachteil, dass wenn das Pulver in elektrische Geräte eindringt, das Gerät mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seinen Betrieb auf Dauer einstellt.

D-Pulver
Das D-Pulver besteht vornehmlich aus NaCl, also handelsüblichem Kochsalz in sehr fein gemahlener Form.
Da bei Leichtmetallbränden große Wärmemengen freigesetzt undsehr hohe Temperaturen erreicht werrden, Eigenen sich z.B. Wasser oder CO2nicht als Löschmittel. Wasser spaltet sich bei solch hohen Temperaturen in Wasserstoff und Sauerstoff auf (thermische Dissoziation). Die Gase reagieren dann u.U explosionsartig (stöchiometrisches Knallgas) oder fördern zumindest die Primärreaktion in Form zusätzlicher Energiezuführung. Kohlendioxid reagiert relativ ähnlich, es bilden sich Leichtmetallcarbide (mit dem Kohlensoffanteil) und -oxide, auch hier würde das Brandgut mit dem „Löschmittel“ exotherm weiterreagieren anstatt die Reaktion zum erliegen zu bringen.
Das NaCl schmilzt bei 801°C, es schmilzt nach dem Aufbringen und bildet auf der Metaloberfläche einen glasartigen Überzug, sodass kein Oxidationsmittel mehr mit dem Metall reagieren kann. Das NaCl selbst ist inert gegenüber Reaktion mit Metallen und geht selbst keine Verbindung mit diesem ein.
Nachteil ist auch bei diesem Pulver die salopp gesprochen „Schweinerei“ die es nach dem Auslösen hinterlässt – s. BC-Pulver.

CO2
Die Hauptlöschwirkung des CO2ist das Ersticken. Durch Begasung des Brandguts mit CO2wird die Sauerstoff-Zufuhr verhindert und das Feuer erstickt. Durchaus gut geeignet ist der CO2-Löscher im Küchenbereich bei brennenden Pfannen oder Friteusen. Vorteil ist die Flüchtigkeit, einmal kurz lüften und es gibt keine Löschmittelrückstände mehr.

Vorsicht, was mit Feuer funktioniert, gelingt in diesem Fall auch mit Personen in geschlossenen Räumen. Durch die Sauerstoff-Verdrängung und das Einatmen von CO2kann es u.U. Zu gefährlichen CO2-Konzentrationen in der Atemluft führen, die Bewusstlosigkeit zur Folge haben können. Daher kann man einenmassivenCO2-Einsatz in geschlossenen Räumen nur unter umluftunabhängigem Atemschutz durchführen.

Inergen
Ist eine Mischung aus 52% N2, 40% Ar und 8% CO2und häufig als Löschmittel in stationären Löschanlagen verwendet. Hauptlöschwirkung ist hier ebenfalls die erstickende Wirkung. Vorteile von Inergen sind die absolute Korrosionsfreiheit, Umweltverträglichkeit und bei richtiger Löschanlagenplanung kann auf Personenschutzmaßnahmen verzichtet werden, da das bei CO2beschriebene Risiko des Erstickens nicht gegeben ist und das Verhalten als elektrischer Isolator.

Schaum
Schaum ist eine Mischung aus Wasser, einem Schaumbildner oder Netzmittel und Luft. Es eignet sich zur Bekämpfung von Bränden der Klassen A & B. Die Hauptlöschwirkung ist sowohl die kühlende Wirkung des Wassers als auch die erstickende Wirkung des Schaumes, der Sauerstoff- bzw. Luftzutritt verhindert und auf diese Weise das Feuer löscht.

Abstände zu Spannungsführenden Teilen:

 

<1 kV

< 30 kV

< 110 kV

< 220 kV

< 380 kV

CO2

1

3

3

4

5

Wasser

1

nicht geeignet

nicht geeignet

nicht geeignet

nicht geeignet

Schaum

3

nicht geeignet

nicht geeignet

nicht geeignet

nicht geeignet

ABC-Pulver

1

nicht geeignet

nicht geeignet

nicht geeignet

nicht geeignet

BC-Pulver

1

3

3

4

5

D-Pulver

nicht geeignet

nicht geeignet

nicht geeignet

nicht geeignet

nicht geeignet

Halon:
Jaja, das waren noch Zeiten, als es die Halon-Verbots-Verordnung (von 1991 BGBl I S 1090, aktuelle Version vom 29.10.2001 BGBl I S2785) noch nicht gab. Damals gab es auch noch so Wunderdinger, die sich Halonlöscher nannten. Ich selbst habe diese Wunderdinger nicht mehr zu schätzen gelernt, aber wenn man „alten“ Kollegen Glauben schenken darf, waren sie der Wahnsinn – da reichte ein Feuerlöscherchen, um ein ganzes Hochhaus zu löschen ,-) aber da man erkannt hat, dass FCKW, wozu nun mal auch die Halone gehören, die Ozonschicht zerstören und Umweltschutz einen viel höheren Stellenwert erlangt hat gibt’s diese Löscherart nicht mehr (von Restbeständen in der Großindustrie mit Sondergenehmigung abgesehen nicht mehr). Also, falls in dem ein- oder anderen Keller noch solch ein Löscher gefunden wird, weg damit zum Gefahrstoff-Mobil, zur Sondermüll-Sammelstelle oder wie sich die Einrichtung in der entsprechenden Gemeinde nennt.
Die Löschwirkung beruhte auf dem aktiven Eingriff des Löschmittels in die Verbrennungsreaktion und den Abbruch der radikalischen Kettenreaktion "Verbrennung" (Inhibitor).

6) Arten von Feuerlöschern:

Feuerlöscher:
Definition von Feuerlöscher:
"Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Feuerlöschgerät, das seinen Löschmittelinhalt durch gespeicherten oder bei der Inbetriebnahme erzeugten Druck selbsttätig ausstößt und von Hand getragen werden kann. Feuerlöscher sind ein Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes und dienen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden."

Feuerlöscher müssen

  • für wenig geübte und in der Brandbekämpfung unerfahrene Personen leicht zu bedienen sein,
  • ein Gewicht unter 20 kg haben,
  • die vorgeschriebene Mindestlöschleistung gewährleisten,
  • nach Inbetriebnahme innerhalb 5 Sekunden voll wirksam sein,
  • ein nicht gesundheitsschädliches Löschmittel enthalten,
  • typgeprüft sein,
  • zugelassen sein,
  • eine bebilderte Bedienungsanleitung besitzen,
  • über eine Unterbrechungseinrichtung abstellbar sein,
  • in Deutschland die Farbe rot (RAL 3000) haben,

Gerätearten:

Bei den Feuerlöschern unterscheidet man 2 verschiedene Gerätetypen:

Während derDauerdrucklöscheraus einem Druckbehälter besteht, in dem sich sowohl Löschmittel als auch Druckgas befindet,
sind beimAufladelöscherLöschmittel und Druckgas in zwei separaten Kammern untergebracht.

Bei den Pulverlöschern ist der Aufladelöscher zwar bei der Anschaffung teurer, jedoch mit weniger Aufwand und dadurch günstiger zu prüfen und zu warten, Außerdem bietet er mehr Sicherheit.

Prinzipiell gibt es die o.g. Arten von Dauerdruck- und Aufladelöschern. Dauerdrucklöscher sollten sofort betriebsbereit sein, die Aufladelöscher benötigen je nach Löschertyp bis zu 18 Sekunden zum Druckaufbau, bevor diese einsatzbereit sind.

Jeder Feuerlöscher muss eine Beschriftung haben, aus der Zulassungskenndaten ablesbar sind. Diese enthalten Kurzzeichen zu Geräteart, Löschmittel, Löschinhalt, Treibmittel und Funktionsbereitschaft innerhalb eines festgelegten Temperaturbereiches.

a) Löschmittel:
Tabelle 1 enthält die Kennbuchstaben der Löschmittel auf den Feuerlöschern, so wie dessen genaue Bezeichnung.
Auf den Feuerlöschern befinden sich nach den Kennbuchstaben Zahlen, die den Löschmittelinhalt in Litern bzw. kg angeben.

Kennbuchstaben:

Löschmittel:

K

Kohlendioxidlöscher

P

Pulverlöscher für reine Flammenbrände

PG

Pulverlöscher für Flammen und Glutbrände

PM

Pulverlöscher für Metallbrände

S

Schaumlöscher

W

Wasserlöscher


b) Treibmittel:
Tabelle 2 enthält die Kennbuchstaben der Treibmittel auf den Feuerlöschen, so wie dessen genaue Bezeichnung.

Kennbuchstaben:

Treibmittel:

C

chemische Druckerzeugung im Löschmittelbehälter nach der Inbetriebsetzung

H

Hochdruckgas in besonderen Treibmittelbehältern

L

Luft oder sonstiges Gas unter Pressung im Löschmittelbehälter

Treibmittel im Wasserlöscher (z.B. W10Cn):
Beim Wasserlöscher W10Cn muss durch einen Schlagbolzen eine Säureampulle im inneren des Feuerlöschers zerstört werden. Die auslaufende Säure vermischt sich sofort mit dem Wasser, dem ein Zusatz beigefügt ist. Diese Mischung löst eine chemische Reaktion mit Bildung von CO2aus, welches als Treibmittel dient.

Pulverlöscher:
Bei Pulverlöschern wird meistens CO2als Treibmittel eingesetzt, welches sich entweder in einem externen Behälter an der Seite des Feuerlöschers oder direkt im Pulverraum befindet. Bei externen Behältern muss das Treibmittel meist durch Aufdrehen eines Handrades zugefügt werden. Feuerlöscher mit innen oder außen liegenden Treibmittelbehälter werden als Aufladelöscher bezeichnet, da diese erst manuell aufgeladen werden müssen.

Kohlendioxidlöscher:
Bei Kohlendioxidlöschern CO2bildet das Kohlendioxid sowohl Löschmittel als auch das Treibmittel in einem Behälter.
Da hier der Druck des Treibmittels dauerhaft besteht, werden diese Feuerlöscher auch als Dauerdrucklöscher bezeichnet.

Achtung:
Auf Grund der von den Halonen ausgehenden Umweltbelastung darf gemäß FCKW-Halon-Verbots-Verordnung vom Mai 1991 in Deutschland das Löschmittel Halon in tragbaren Feuerlöschern nur noch in begründeten und genehmigten Ausnahmefällen eingesetzt werden!


c) Frostbeständigkeit:
Tabelle 3 enthält die Kennbuchstaben zur Frostbeständigkeit auf den Feuerlöschen, so wie dessen genaue Bezeichnung.

Kennbuchstaben:

Frostbeständigkeit:

n

nicht frostbeständig

-15

frostbeständig bis -15°C

-30

frostbeständig bis -30°C

d) Bauart-Bezeichnung:
Die Bauart-Bezeichnung setzt sich aus den Kennbuchstaben der Tabellen 1 bis 3 zusammen:

Beispiel:

W10Cn = Wasserlöscher mit 10 Liter Inhalt, chemischer Druckerzeugung, nicht frostbeständig
PG12H = Pulverlöscher für Flammen und Glutbrände mit 12 kg Spezialpulverfüllung, ABC-Hochdruckgas

Übersicht Löscher / Brandklassen:

 

A

B

C

D

K(Kohlensäure)

nicht geeignet

geeignet

nur bei ausreichender Löschmittelmenge

nicht geeignet

P(BC-Pulver)

nicht geeignet

geeignet

geeignet

nicht geeignet

PG(ABC-Pulver)

geeignet

geeignet

geeignet

nicht geeignet

PM(Metall-Pulver)

nicht geeignet

nicht geeignet

nicht geeignet

geeignet

S(Schaum)

geeignet

geeignet

nicht geeignet

nicht geeignet

W(Wasser)

geeignet

nur ehem. VbF B
durch Verdünnen

nicht geeignet

nicht geeignet


Vor- und Nachteile der Löschertypen

Da ein Dauerdrucklöscher wie der Name bereits verrät, dauernd unter Druck steht, fällt er juristisch gesehen unter die Druckbehälterverordnung. Dort ist vorgeschrieben, dass der Löscher im 10-Jahres-Rythmus einer Prüfung zu unterziehen ist. Diese Prüfung ist jedoch aus Kostengründen unrentabel und mir ist nicht ein Fall bekannt, wo nach 10 Jahren diese Prüfung erfolgte. Dieses „Problem“ kann man mit einem Aufladelöscher umgehen. Wenn der Löscher vor Witterungseinflüssen und aggresiven Medien geschützt angebracht ist, sollte er mindestens 25-30 Jahre ohne Beanstandung seinen Dienst versehen können.

Für den Fall dass die Löscher einfach nur 30 Jahre an der Wand hängen, sollte sich die Anschaffungs/Instandhaltungskosten zwischen Dauerdruck- und Aufladelöscher die Waage halten. Beim Aufladelöscher hat man aber durch die Wartung des Behälters (auch innen) und Löschmittel eine wesentlich betriebssicherere Variante. Weiterhin kann bei einem Aufladelöscher nach Inbetriebsetzen des Löschers dieser wieder gefüllt und somit wiederverwendest werden, wohingegen bei einem Dauerdrucklöscher eine Ersatzbeschaffung durchzuführen ist.

7)Umgang mit dem Löscher:

Vor dem Einsatz muss geprüft werden, ob der Feuerlöscher für die entsprechende Brandklasse geeignet ist. Zusätzlichvorjedem Löschversuch die Feuerwehr (Notruf 112) verständigen!

Achtung:
Die Funktionsdauer von Feuerlöschern beträgt bei 6 kg Löschern ca. 10 s und bei 12 kg Löschern ca. 18 s. Daher sollte man mit dem Löschmittel nicht verschwenderisch umgehen. Jedoch, wenn man sich entschlossen hat, ein Feuer zu löschen, wird so viel Löschmittel aufgebracht, bis man das Gefühl hat, das Feuer ist aus. Um es noch deutlicher zu sagen: Nicht viele kleine Sprühstöße aufbringen, sondern lieber einmal kräftig und gut, denn jedes Mal nach einem Sprühstoß dauert es einen Moment, bis sich die Pulverwolke wieder gesetzt hat und man das Feuer wieder sieht. In dieser Zeit brennt das Feuer weiter und man kann auf diesem Weg bestenfalls eine Ausbreitung verhindern.

Die Dauer bis zur Einsatzfähigkeit eines Feuerlöschers kann bis zu 15 s betragen. Hierauf ist besonders zu achten, da bei einem vorzeitigen Löschversuch lediglich das Treibgas entweicht, und nicht mehr die gesamte Kapazität des Löschers zur Verfügung steht!

 

Löschmittelstrahl niemals gegen die Windrichtung einsetzen, sondern stets mit Windrichtung vorne unten beginnend Löschmittelstrahl in die Flammen einbringen, Löschpulverwolke muss jeweils an der Flammenfront optimale Ausbreitung erreichen

 
 

Feuerlöscher nie probeweise betätigen! Löschmittelstrahl nicht wahllos in die Flammen richten, sondern stets von unten beginnend die Löschmittelwolke über das Brandobjekt legen.

 
 

Aber:
Tropfbrände von oben nach unten ablöschen.

 
 

Brände größerer Ausdehnung niemals mit einzelnem Feuerlöscher angreifen, sondern stets mit großem Feuerlöschgerät bzw. mehreren Personen und Feuerlöschgeräten gleichzeitig den Löschangriff vortragen

 
 

Bei kleinen Entstehungsbränden Löschmittelvorrat nicht sinnlos Vergeuden, sondern nur so viel Löschmittel einsetzen, wie zur erfolgreichen Ablöschung erforderlich ist. Löschmittelreserven für evtl. Rückzündungen bereithalten

 
 

Benutzte oder in Betrieb gesetzte Feuerlöscher niemals sofort wieder an den Bereitstellungsort bringen, sondern unverzüglich durch geschultes Personal überprüfen und einsatzbereit machen lassen.

 

8)Prüfung:

Feuerlöscher, deren Bereithaltung durch Gesetze oder aufgrund von anderen Vorschriften oder Auflagen zwingend vorgegeben sind, sind vom Besitzer in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Auch freiwillig beschaffte Feuerlöscher sollten regelmäßig geprüft werden. Nur so ist ihre Funktion im Einzelfall gewährleistet.

Eine Verordnung, die allgemeine Prüffristen aufzeigt, gibt es nicht.
Als Anhaltspunkt über Prüffristen dient die entsprechende Normung, die bei tragbaren Feuerlöschern alle 2 Jahre eine Überprüfung durchSachkundigevorsieht. Hieraus kann der Schluss gezogen werden, dass nach Ablauf von 2 Jahren keine Gewähr mehr für dieEinsatzfähigkeit der Feuerlöscherbesteht. Es können jedoch bei besonderen Umgebungsbedingungen der Löscher auch kürzere Prüfintervalle sinnvoll sein.

Sachkundige sind in der Regel Mitarbeiter oder Beauftragte von Feuerlöscherherstellern, ihren Außendienstorganisationen oder auch von selbständigen Prüfdiensten. Mit der Prüfung übernimmt der Sachkundige, der für die Instandhaltung schriftlich legitimiert sein muss, in sicherheits- und brandschutztechnischer Hinsicht die Gewähr für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher.
Nach der Wartung muss auf dem Löscher ein Instandhaltungsnachweis angebracht sein.

Generell beträgt die Prüffrist für Feuerlöscher2 Jahre, die Prüfung eines Feuerlöschers. Ob der Löscher noch im Prüfintervall ist oder nicht, lässt sich ganz einfach feststellen. Wenn der Löscher schon einmal geprüft wurde befindet sich eine Prüfplakette auf dem Löscher, die das Prüfdatum anzeigt. Dieses Datum plus 2 Jahre ergibt den nächsten Prüftermin.

[Bild folgt]

Normalerweise kleben auf dem Prüfetikett 2 Termine. „Löscher geprüft am“ und „Behälter innen geprüft am“. Bei Aufladelöschern sollten diese Daten identisch sein, bei Dauerdrucklöschern ist wie o.g. eine Innenprüfung nicht möglich, daher sollte sich an dieser Stelle auch keine Prüfplakette befinden. Natürlich ist dieses Etikett vom Prüfer zu unterschreiben.

Bei neuen Löschern, die noch nicht geprüft wurden, ist die Suche etwas aufwendiger, jedoch sollte sich irgendwo auf dem Löscher der Vermerk „Werkkontrolle“ „Endabnahme“ o.ä. befinden. Hier gilt ebenfalls wieder:

Letztes Prüfdatum + 2 Jahre = nächstes Prüfdatum

BilligeDauerdrucklöscherwie z.B. aus dem Baumarkt sollte man nicht prüfen lassen, denn die Prüfgebühr ist fast genauso teuer wie ein neues Baumarkt-Schnäppchen. Dafür dass lediglich eine äußere Sichtprüfung (Schlauch & Auslöseeinrichtung auf Beschädigungen, Behälter auf massiven Rostbefall) und Druckprüfung mit einem handelsüblichen (Vorsicht Größenordnung 15 bar) Manometer durchgeführt werden kann, halte ich den Preis für nicht angemessen. Für diese Billigprodukte gibt es - wie mich ein Spezialist aufklärte - meist keine Ersatzteile, genausowenig wie Prüf- und Füllanleitungen, so dass im Schadenfall ohnehin keine Reparatr vorgenommen werden kann. Auch ist die Löschleistung meist deutlich geringer wie bei Markengeräten. Der seri&oml;se Sachverständige berät in Solchen Fällen normal, ob eine Prüfung sinnvoll ist oder nicht.

Dauerdrucklöschervon Markenherstellern kann und sollte man auch überprüfen lassen. Die Prüfung ähnelt der von Aufladelöschern (s.u.) bis auf den Check der Druckgaspatrone.
Da es sich bei diesem Löscher-Typ um Druckbehälter nach OrtsDruckVO bzw. BetrSichVO handelt, muss dieser nach 10 Jahren einem "Behäter-TÜV" unterzogen werden.

Ein Feuerlöscher (Dauerdruck- und Aufladelöscher) sollte je nach Typ und Herstellerangeben nach 20 - 30 Jahren ausgemustert werden.

Prüfung eines Pulver-Aufladelöschers:

Ein Aufladelöscher sollte zunächst von außen genau begutachtet werden, evtl. anhaftende Verschmutzungen werden von gewissenhaften Prüfern ebenfalls entfernt. Der Löscher wird geöffnet, das Pulver auf Gewicht, Rieselfähigkeit / Feuchtigkeit geprüft (normalerweise abgesaugt, gesiebt, gemahlen und wieder eingefüllt), die Druckgaspatrone gewogen und das Gewicht auf dieser vermerkt (um schleichenden Gasverlust feststellen zu können). Alle Dichtungen sowie die Auslöseeinrichtungen werden vor dem Zusammenbau ebenfalls kontrolliert. Nach dem verplomben des geprüften Löschers wird noch die begehrte Plakette aufgeklebt und der Löscher hat für die nächsten 2 Jahre Ruhe, soweit die Prüfung in Schnellform.

Die Wartung von Wasser- oder Schaumlöschern funktioniert analog, jedoch werden statt dem Pulver (logischerweise) Flüssigkeitsstand des Wassers je nach Typ Frostschutzmenge und bei Schaumlöschern die Kartusche mit dem Schaummittel begutachtet.

Normalerweise lassen sich die Prüfer bei ihrer Arbeit über die Schulter schauen und sind für Fragen offen.

9)Löschvermögen:

Feuerlöscher werden an unterschiedlich großen Prüfobjekten getestet und nach dem tatsächlichen Löschvermögen eingestuft. Das Löschvermögen wird durch eine Zahlen-Buchstaben-Kombination angegeben, die auf dem Feuerlöscher aufgedruckt ist. Die Zahl bezeichnet die Größe des Prüfobjektes, der Buchstabe die Brandklasse.

  1. Brandklasse A:
    Die Prüfobjekte für die Brandklasse A sind kreuzweise gestapelte Holzstäbe, die zu Prüfzwecken entzündet werden. Die Querstäbe haben eine Länge von 50 cm. Die Länge der Längsstäbe ist die angegebene Zahl auf dem Feuerlöscher und bestimmt zu dem die Länge des Prüfobjektes. Der Feuerlöscher mit dem Kennzeichenschild auf Foto 1 hat die Prüfzahl 34 bei Brandklasse A (34 A). Die Länge des Prüfobjektes betrug also 3,4 Meter.
  2. Brandklasse B:
    Die Prüfobjekte für die Brandklasse B sind Stahlwannen mit unterschiedlichen Innendurchmessern, die jeweils mit einer bestimmten Menge an Flüssigkeiten gefüllt werden. Hier wird 1/3 Wasser mit 2/3 brennbarer Flüssigkeit gemischt. Die Flüssigkeit wird zu Prüfzwecken in Brand gesetzt und nach einem genau festgelegten Schema abgelöscht. Je größer die abgelöschte Flüssigkeitsmenge ist, um so größer ist das Löschvermögen des Feuerlöschers für die Brandklasse B. Der Feuerlöscher mit dem Kennzeichenschild auf Foto 1 hat die Prüfzahl 233 bei Brandklasse B (233 B). Die Menge der abgelöschten Flüssigkeit betrug also 233 Liter.
  3. Brandklasse C:
    Die Angabe zur Eignung eines Feuerlöschers für den Einsatz bei Bränden der Brandklasse C liegt im Ermessen des Herstellers. Sie gilt nur für Pulverlöscher.
  4. Brandklasse D:
    Da das Ablöschen eines Metallbrandes von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Metall selbst, seiner Form, der Beschaffenheit, der Brandentwicklung usw., abhängt stellen Brände der Brandklasse D eine Besonderheit dar. Es ist nicht Möglich ein allgemein verbindliches Prüfobjekt festzulegen. Es gelten die Angaben des Herstellers.

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